Was ist REACh?

„REACH steht für die Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Es handelt sich dabei um eine neue EU-Chemikalienverordnung, die das Chemikalienrecht europaweit zentralisieren und vereinfachen soll. Am 1. Juni 2007 ist REACH in Kraft getreten.

Mit REACH ist die Unterscheidung zwischen den sogenannten Altstoffen (chemische Stoffe, die vor 1981 bereits auf dem Markt waren) und den sogenannten Neustoffen (chemische Stoffe, die nach 1981 erstmals auf den Markt gekommen sind) aufgehoben worden. Neustoffe mussten bereits vor Inkrafttreten von REACH auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt sein, bevor sie auf den Markt gebracht werden durften. Im Gegensatz zu diesen rund 4.000 Stoffen, deren Gefahrenpotenzial auf diese Weise bekannt ist, weiß man über die etwa 100.000 Altstoffe oft nur wenig. Dies soll durch REACH geändert werden.

Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Nach dem Motto ›No data,no market‹ dürfen nach REACH nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz zu den Stoffeigenschaften (physikalische Eigenschaften, Giftigkeit, Verhalten in der Umwelt etc.) vorliegt. Das bedeutet, dass der Hersteller bzw. Importeur selbst für den sicheren Umgang mit seinem chemischen Stoff verantwortlich ist. Er muss die zur Bewertung notwendigen Daten sammeln und sie entlang der Wertschöpfungskette weitergeben.

Von REACH werden alle chemischen Stoffe erfasst, die mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in der EU produziert oder in die EU importiert werden. Diese müssen künftig bei der neu gegründeten europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registriert werden. Dabei gilt: Je höher die Menge ist, die in Verkehr gebracht wird, desto mehr Stoffeigenschaften (vor allem in der Wirkung auf Mensch und Umwelt) müssen ermittelt werden.“

Quelle: http://www.baua.de